Auf dieser Seite befindet sich eine kleine Sammlung von Rechtsfragen und die Antworten dazu.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass die Antworten unverbindlich sind, da:
1 .das Waffengesetz (WaffG) sehr kompliziert ist
2. weitere Verordnungen zu beachten sind (z.B. AWaffV)
3. das Waffenrecht sich ändern kann
4. die Ordnungsämter in den verschiedenen Regionen unterschiedlich verfahren
Links:
WaffG: Waffengesetz
Wann sind KK-Halbautomaten legal oder illegal?
Bekleidungsordnung beim BDMP
A.7 Bekleidung
Bei Wettkämpfen, Training und anderen Schießsportveranstaltungen des
BDMP ist sportliche Zivilkleidung zu tragen. Flecktarnbekleidung und
andere Bekleidung, die den Eindruck der Uniformierung hervorrufen, und
solche mit aggressivem oder anstößigem Aufdruck sind nicht erlaubt.
Verstöße gegen diese Regelung führen zur Match-Disqualifizierung und zum
Standverweis. Die Einhaltung dieser Regelung obliegt dem Leiter der Veranstaltung,
der in dieser Angelegenheit abschließend entscheidet. Dienstkleidung
ist nur bei Uniformträgern erlaubt.
Wie wird die Vorschrift gehandhabt?
Der Wettkampfleiter achtet darauf, dass das gesamte Erscheinungsbild des Schützen dieser Ordnung entspricht.
Darf man Waffe und Munition gemeinsam im gleichen Behältnis zum Schießstand mitnehmen?
Ja - wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Die Waffe ist nicht schussbereit - also vollständig entladen
Die Waffe kann nicht schnell in Anschlag gebracht werden - also mehr als 3 Handgriffe nötig
Die Waffe ist nicht zugriffsbereit - also in einem mit einem Schloss verschlossenen Behältnis
Empfehlung: Die Munition in ein anderes Fach des Behältnisses legen, oder in einem anderen Behältnis/Tasche transportieren. Damit umgeht man Diskussionen mit Ahnungslosen.
Darf man eine Waffe auch mit der zugehörigen Munition verleihen?
Ja, aber nur, wenn der Leihende eine WBK besitzt.
Ein Neuling, der noch keine WBK besitzt, kann sich weder Waffe noch Munition leihen.
Jäger dürfen sportlich nicht zugelassene Waffen nicht an Sportschützen verleihen.
Siehe dazu: WaffG § 12
Darf man einem Kameraden Munition vom Waffenhändler mitbringen?
Ja, wenn man Inhaber einer WBK ist.
Das zu transportierende Kaliber muss nicht in der eigenen WBK eingetragen sein.
Es ist auch erlaubt, auf dem Schießstand liegengebliebene Munition mitzunehmen.
Auszüge aus dem WaffG § 12
(2) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition bedarf nicht, wer diese
(1b) vorübergehend zum Zweck der sicheren Verwahrung oder der Beförderung
erwirbt.
Wie bewahrt man eine Waffe auf Reisen gesetzeskonform auf?
Wenn man zum Beispiel in einem Hotel übernachtet und abends noch ausgehen will, liegt die Waffe im Hotelzimmer. Das ist erlaubt, wenn man ein wesentliches Teil ausbaut und erlaubnisfrei mit sich führt z.B. der Kammerstengel oder Verschluss.
Werden mehrere Teile mitgeführt, dürfen sich diese nicht zu einer schussfähigen Waffe zusammenbauen lassen.
Darf man die KK-Munition CCI-Stinger sportlich verwenden?
Nein.
Allein schon, weil die Hülse ca. 1mm länger ist als bei der zugelassenen Munition.
Sie passt deswegen auch nicht in jedes Patronenlager.
Muss auf dem Schießstand ein Standbuch geführt werden?
Ja
Das Waffengesetz verlangt dies für die Schützen zwar nur für die ersten drei Jahre nach erhalt der ersten WBK, jedoch lässt sich das in einem Standbuch kaum verwirklichen.
Außerdem macht ein Standbuch Sinn, wenn man nachvollziehen will, ob das persönliche Schießbuch konsistent ist.
Es ist auch für den Schützen von Vorteil. Wenn er vergessen hat die Anwesenheit in sein persönliches Schießbuch einzutragen, kann er das über das Standbuch glaubhaft machen.
Es gibt auch einige Standbetreiber, die ein Standbuch auslegen und die Schützen verpflichten sich dort einzutragen. Dies gilt dann auch für eingemietete Vereine.
Auszüge aus dem Waffengesetz:
Waffengesetz (WaffG) § 15 Schießsportverbände, schießsportliche Vereine
(1) Als Schießsportverband im Sinne dieses Gesetzes wird ein überörtlicher Zusammenschluss schießsportlicher Vereine anerkannt, der
7.
im Rahmen eines festgelegten Verfahrens die ihm angehörenden schießsportlichen Vereine verpflichtet und regelmäßig darauf überprüft, dass diese
b)
einen Nachweis über die Häufigkeit der schießsportlichen Aktivitäten jedes ihrer Mitglieder während der ersten drei Jahre, nachdem diesem erstmalig eine Waffenbesitzkarte als Sportschütze erteilt wurde, führen.
Wann und warum braucht man beim BDMP Schießleiter, Aufsichten und Range Officer?
Kurzfassung:
Beim BDMP darf weder ein Wettkampf noch ein Training stattfinden, ohne dass ein beim BDMP ausgebildeter Schießleiter die Leitung übernimmt.
Wenn ein Schütze alleine auf dem Stand ist, muss er ebenfalls Schießleiter sein.
Schießleiter anderer Verbände sind nicht zugelassen.
Langfassung:
Warum muss es ein Schießleiter sein, reicht eine Aufsicht nicht?
Der Versicherungsschutz durch die BDMP-Versicherer ist nur dann gewährleistet, wenn das sportliche Schießen nach der genehmigten Sportordnung des BDMP e.V. von einer verantwortlichen Aufsichtsperson eröffnet, begleitet und beendet wird.
Der BDMP und die Versicherer haben sich darauf verständigt, dass nur der Schießleiter als „verantwortliche Aufsichtsperson“ nach AWaffV §10 und §11 definiert ist.
Fazit: Nur ein Schießleiter ist eine verantwortliche Aufsichtsperson.
Warum bildet der BDMP auch Aufsichten aus?
Ein Schießleiter kann bei einem Wettkampf oder Training ausgebildete Aufsichten als Aufsicht beim Schützen einteilen.
Aufsichten anderer Verbände dürfen ebenfalls eingeteilt werden, wenn sie mit den Regularien des BDMP vertraut sind.
Aufsichten müssen vom Schießleiter in die zugewiesene Aufgabe eingewiesen werden.
Zu was braucht man Range Officer (RO)?
Um die Sicherheit und den geregelten Ablauf am Stand zu gewährleisten, werden für einige BDMP-Disziplinen spezielle ROs ausgebildet. Ohne RO darf so ein Wettkampf und in einigen Fällen auch kein Training stattfinden.
Ein Schießleiter ersetzt nicht den RO.
Ein RO der kein Schießleiter ist, kann weder einen Wettkampf noch das Training leiten.
Welche Disziplinen erfordern einen RO?
Hier ist die BDMP-Sportordnung leider inkonsistent.
Ob ein RO zwingend notwendig ist, muss in der Sportordnung für jede Disziplin ermittelt werden.
Folgende zwei Passagen sind in der Sportordnung zu finden:
1. „Wettkämpfe dürfen nur unter Aufsicht von BDMP-Range Officern durchgeführt werden“.
Auslegung: Nur Wettkämpfe bedürfen eines ROs, Training nicht.
2. „Diese Übungen dürfen nur unter Aufsicht von BDMP Range Officern durchgeführt werden“.
Auslegung: Wettkämpfe und Training bedürfen eines ROs
Manchmal ist es nicht eindeutig ersichtlich, ob ein RO notwendig ist.
In einigen Disziplinbeschreibungen steht:
„Kommandos des Leitenden ( Chief Range Officer Commands)“.
Vermutlich ist es wegen der Übersetzung ins Englische. Es wird hier ein Leitender erwähnt. Der Begriff „Leitender“ wird zwar öfters verwendet, ist aber nicht definiert. Würde man „Leitender“ mit „Wettkampfleiter“ gleichsetzen, hätte man mehrere Konflikte:
Auslegung: Es ist kein RO notwendig.
Es kann auch sein, dass in der Disziplinbeschreibung kein RO gefordert wird. Der Bundesverband oder Landesverband kann jedoch festlegen, dass trotzdem ein RO erforderlich ist.
Aufsicht bei Schwarzpulver-Disziplinen
Ein Schießleiter für die Wettkamfdurchführung ist erforderlich, jedoch müssen die Standaufsichten Inhaber einer gültigen Erlaubnis gemäß § 27 des Sprengstoffgesetzes sein.
Schlussgedanken:
Eine SLG die keinen Schießleiter hat, kann sich nur noch zum Kaffeetrinken treffen.
Ein einziger Schießleiter in einer SLG muss das ganze Jahr Aufsicht machen.
Eine SLG kann Disziplinen bei denen ein RO gefordert wird nicht trainieren, wenn es dafür keinen RO gibt.
Ein Schießleiter der zum 300 m Training nach Philppsburg fährt, hat ein Problem wenn noch mindestens ein Schütze eines anderen Verbandes anwesend ist. Er darf nur schießen, wenn er alleine ist oder ein weiterer Schießleiter anwesend ist, der Aufsicht macht.
Ein Schütze der kein Schießleiter ist, kann sich die Fahrt ersparen, wenn er keinen Schießleiter überreden kann bei ihm Aufsicht zu machen.